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Während unsere amerikanischen Freunde die Kajaks problemos auf die Ladefläche ihres Trucks werfen, müssen wir Deutschen beim Bootstransport mal wieder ein wenig auf gesetzliche Rahmenbedingungen achten. Doch die Vorschriften sind sinnvoll und dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Doch was genau ist denn nun in Deutschland erlaubt, und was nicht?

Generell gilt laut Gesetz, dass die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Hierfür ist der Fahrzeugführer verantwortlich, somit sollte dieser auch immer die Sicherung eines oder mehrerer Kajaks auf dem Dach oder auf dem Anhänger kontrollieren.

Bei dem Transport auf einem Dachträger ist die maximale Dachlast zu beachten, welche in der Betriebsanleitung des Pkw ausgewiesen ist (nicht im Fahrzeugschein!). Die üblichen Dachlasten liegen bei 50 bis 100 kg.

Dachlast = Dachträger + Ladung + Befestigungsmaterial

Die Dachträger sollten ein GS-Zeichen haben und für den jeweiligen Kfz-Typ zugelassen sein. Sollte man mit Eigenbauten einen Unfall bauen, wird vor Gericht ein Nachweisverfahren erforderlich!
Ebenfalls beachten muss man die maximale Zuladung des Dachträgers.

Bei den Ladungsbegrenzungen gilt:
Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Bis zu einer Höhung von 2,5 m darf die Ladung nicht vorn über das Fahrzeug hinausragen.
Nach hinten darf die Ladung bis 1,0 m ohne Fahne, bis 1,5 m mit Fahne hinausragen.
Es gilt die folgende Ausnahme: Bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km darf die Ladung bis zu 3 m hinausragen!

Für den Transport auf einem Anhänger gelten ebenfalls einige Regeln, die man beachten muss. Die nötigen Führerscheinklassen, den Unterschied zwischen Einachs- und Zweiachsanhängern, Infos über die Deichsellast und Ladebegrenzungen sollte man bei Bedarf in der StVZO nachlesen.

Ein weiteres wichtiges Thema sind die Zurrmittel. Diese sind nach DIN EN 12 195-2 in Europa Pflicht aufgrund einer Grundsatzentscheidung des europäischen Gerichtshofes. Beim Kauf von Gurten unbedingt auf das Kennzeichnungsetikett mit dieser Norm achten! Das maximale Alter der verwendeten Gurte darf 10 Jahre betragen. Es versteht sich von selbst, dass beschädigte Zurrgurte unverzüglich zu entsorgen sind. Ich habe in den vergangenen Jahren schon so einige Gurte gesehen, die gerissen sind. Deswegen ist es auch unbedingt ratsam, immer mindestens 2 Ersatzgurte im Auto zu haben!

Beim Bootstransport ist es auch sehr sinnvoll, eine rutschhemmende Unterlage zwischen Boot und Träger zu haben, zum Beispiel Gummiprofile.
Der Abstand zwischen den Trägern sollte ca. 1/3 der Bootslänge betragen, um ein Verdrehen der Boote durch seitliche Windkräfte zu vermeiden. Leider kenne ich einige Automodelle ohne Dachreling mit Original-Aufnahmepunkten vom Dachträger, bei denen dies gar nicht möglich ist, da die Dachträger in der Regel nur zum Transport von Fahrrädern oder Skier konstruiert sind. Abspannleinen von Bug und Heck zum Kfz helfen zu verhindern, dass Kajaks bei Auffahrunfällen davonfliegen!

Beachtet bitte diese Regeln, um Schäden oder sogar Verletzung anderer Teilnehmer im Strassenverkehr zu vermeiden. Ich wünsche Euch allzeit eine gute Fahrt!